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Datenschutz

Sicherheit ausbauen – Vertrauen stärken

Seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) stehen öffentliche und nicht-öffentliche Stellen vor erweiterten Herausforderungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten, datenschutzkonform zu agieren und Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umzusetzen.

Unsere Beraterinnen und Berater sind zertifizierte Datenschutzbeauftragte und stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Datenschutz zur Seite – ob als Ansprechpartner oder als benannter externer Datenschutzbeauftragter.

Unsere Kompetenz

Mit professioneller und umfassender Beratung unterstützen wir Sie, ein ausgereiftes Datenschutz-Konzept zu entwickeln.

Dabei stehen wir Ihnen von A wie „Analyse“ bis Z wie „Zugriffskontrolle“ zur Seite.

Am Anfang der Beratung verschaffen wir uns durch eine umfangreiche Bestandsaufnahme einen Überblick über Ihr derzeitiges Datenschutzniveau.

Auf Basis Ihrer individuellen Unternehmensstruktur erarbeiten wir dann in enger Kooperation mit Ihnen ein praxisgerechtes Konzept, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Für die Umsetzung der EU-DSGVO bieten wir Ihnen folgende Bausteine:

  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Erst-Audit/Bestandsaufnahme
  • Datenschutzmanagement
  • Inhouse-Schulungen & Coaching
  • Allgemeine Datenschutzberatung

Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten

In Art. 37 EU-DSGVO sowie in §38 BDSG ist definiert, wer einen Datenschutzbeauftragten benennen muss. Dabei kann der Datenschutzbeauftragte Mitarbeiter des Unternehmens sein oder seine Aufgaben auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages erfüllen („externer Datenschutzbeauftragter“).

Als externe Datenschutzbeauftragte übernehmen unsere Beraterinnen und Berater nach Art. 39 DSGVO und auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages folgende Aufgaben in Ihrem Unternehmen:

  • Wir unterrichten und beraten Sie und Ihre Mitarbeiter hinsichtlich Ihrer Pflichten nach EU-DSGVO sowie nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  • Wir analysieren, inwieweit Ihr Unternehmen die rechtlichen Bedingungen einhält und über Strategien zum Schutz personenbezogener Daten verfügt.
  • Wir sensibilisieren und schulen Ihre Mitarbeiter zur korrekten Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Wir beraten Sie zum Thema Datenschutzfolgeabschätzung und überprüfen deren Durchführung.
  • Wir agieren als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde in allen die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffenden Fragen.

Dabei sind unsere Berater jederzeit zu Vertraulichkeit und Wahrung der Geheimhaltung verpflichtet.

Erst-Audit/Bestandsaufnahme

Wesentlicher Teil der Bestandsaufnahme ist die Prüfung Ihrer Prozesse auf Datenschutzkonformität und eine Prüfung, ob alle von der DSGVO im Rahmen der Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen relevanten Dokumente vollständig und richtig vorhanden sind (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).

Des Weiteren werden wir analysieren, ob die Anforderungen an den Stand der Technik in Ihrem Unternehmen erfüllt sind.

Datenschutzmanagement

Das Datenschutzmanagement ist die strukturelle Schnittstelle zwischen den rechtlichen Vorgaben und der gelebten Organisation des Unternehmens.

Auf Grundlage der Bestandsaufnahme identifizieren wir Potentiale in Ihrem unternehmenseigenen Datenschutzmanagement und passen dieses bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen an – sei es durch Prozesskorrekturen, Aufbereitung Ihrer datenschutzrelevanten Dokumente oder die Einführung neuer technischer Maßnahmen für einen verbesserten Schutz personenbezogener Daten.

Das diesbezügliche Vorgehen wird im nachfolgenden PDCA-Zyklus beschrieben.

Inhouse-Schulungen & Coaching

Der Schutz personenbezogener Daten steht und fällt mir dem einzelnen Mitarbeiter, der mit der Verarbeitung dieser Daten beschäftigt ist.

Daher ist es entscheidend, die Mitarbeiter Ihres Unternehmens zu einem bewussten Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren und sie dementsprechend zu schulen.

Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie, indem wir Inhouse-Schulungen und Coachings durchführen, in denen Sie und Ihre Mitarbeiter regelmäßig zum Thema Datenschutz informiert werden.

Wir planen Ihre Veranstaltung und geben Ihnen Unterlagen zur Hand, die das Bewusstsein und das Wissen Ihrer Mitarbeiter stets festigen.

Allgemeine Datenschutzberatung

Im beruflichen Alltag treten immer wieder neue datenschutzrechtliche Fragen auf.

Zwei Beispiele:

  • Sie möchten auf Ihrem Firmenparkplatz eine Kameraüberwachung einführen. Dürfen Sie das nach Datenschutzrecht ohne Weiteres oder müssen Sie besondere Rahmenbedingungen beachten? Was ist Ihre Rechtsgrundlage?
  • Ihre Marketingabteilung plant eine E-Mail-Kundeninformation zu einem neuen Produkt. Was muss bei einem solchen Mailing beachtet werden? Dürfen Sie alle Kunden anschreiben? Was ist Ihre Rechtsgrundlage?

Solche und andere individuellen Fragen zu datenschutzrelevanten Themen beantworten wir gerne für Sie.

Katja Löhndorf

Managing Partner

Ihre Ansprechpartnerin